@@ -87,10 +87,12 @@ Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, den Antrag an eine andere Organisation
Wenn Sie den Antrag an eine spezifische Person weiterleiten, bleibt der Antrag formell Ihnen zugewiesen. Ihre Bearbeitungsmöglichkeit tritt jedoch erst wieder in Kraft, sobald der Antrag an Sie zurückgesendet wird. Bis dahin sind zwei verschiedene Personen diesem Antrag zugeordnet. In der Antragsliste können Sie dies daran erkennen, dass in der Spalte Zuständig zwei Personen eingetragen sind.
Außerdem kann der Antrag an den/die Antragsteller/in zurückgesendet werden. In diesem Fall muss ein Grund für die Rücksendung ausgewählt und eine nähere Erläuterung in der Anmerkung (hier erscheint ein weiteres Anmerkungsfeld) vermerkt werden, die dann für den/die Antragsteller/in sichtbar wird.
Bei allen Optionen können Sie im Anmerkungsfeld eine Anmerkung zur Antragsbearbeitung hinzufügen. Diese erscheint dann in den bisherigen Aktivitäten und ist für alle folgenden Bearbeitenden (nicht für die Studierenden) sichtbar.